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Gutachten


Es gibt unterschiedliche Anlässe warum unsere Kunden ein Gutachten benötigen. Als erstes ist es sinnvoll ein Erstgespräch zu führen, um den Hintergrund zu erfahren.

Wir erstellen Verkehrswertgutachten in Anlehnung an § 194 BauGB, welches z.B. als neutrales Ergebnisses zwischen zwei Parteien dienen kann. In einigen Fällen reicht auch ein Kurzgutachten. Außerdem kann der gemeine Wert mittels Gutachten nachgewiesen werden, welches in Bezug auf Erbschaft oder Schenkung in einigen Situationen sinnvoll ist.

Außerdem erstellen wir für Banken Beleihungswertgutachten.

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